Der VEK richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende (14-20 Jahre) aus dem Kreis Warendorf die mit Verkehrsdelikten (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz etc.) strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Es folgt dem Ansatz der Tertiärprävention. Zum Einen wird den Teilnehmern im Rahmen des Kurses die Möglichkeit gegeben, ihr Wissen über den Straßenverkehr zu erweitern. Zum Anderen werden sie für Risiken sensibilisiert, die als Verkehrsteilnehmer entstehen können.
Eine Teilnahme am VEK erfolgt in der Regel nach einer richterlichen Auflage (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 JGG) oder im Rahmen eines Diversionsverfahrens (§ 45 Abs. 2 JGG). Auch eine freiwillige Teilnahme ist möglich und kann im Vorfeld einer Verhandlung mögliche strafrechtliche Konsequenzen mildern bzw. weitere Folgen ersetzen.
Die Teilnahme ist für die Jugendlichen/Heranwachsenden kostenlos.
Der SKM führt den Verkehrserziehungskurs in Kooperation mit der Abteilung Verkehrsunfallprävention der Kreispolizeibehörde Warendorf durch.