Voraussetzungen für einen TOA
- Beschuldigter und Geschädigter wollen einen TOA – Freiwilligkeit ist oberstes Prinzip.
- Der Beschuldigte gibt seine schädigende Handlung zu.
- Der Beschuldigte ist ehrlich bereit, sich mit seinem Handeln auseinander zusetzen.
Ablauf eines TOA
In getrennten Vorgesprächen mit einem Vermittler wird geklärt, ob o.g. Voraussetzungen vorliegen und wie die Konfliktschlichtung vonstatten gehen kann.
In weiteren gemeinsamen Gesprächen suchen die Betroffenen eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel und gewinnbringend ist.
Darüber treffen Geschädigte und Beschuldigte dann eine Vereinbarung. Auf diese Weise können Geschädigte und Täter mit einem Handschlag einen Schlussstrich unter den Vorfall ziehen, ohne dass es zu einem Strafverfahren kommen muss.
Vorteile eines TOA
Insgesamt bedeutet die Mediation im Strafrecht ein konstruktives Umgehen mit Straftaten und eine gute Ergänzung zur bestehenden Strafrechtspraxis.
Gespräche im Rahmen des TOA tragen in der Regel zur Deeskalation bei, wecken Verständnis für die andere Seite und stellen ein Lernfeld für ein anderes Umgehen in weiteren Konfliktsituationen dar.