Der Begriff „Täter-Opfer-Ausgleich“ ist gesetzlich verankert (z.B. in §46a StGB).

Darunter versteht man eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, auch Mediation in Strafsachen genannt. Betroffene von Straftaten haben im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) die Möglichkeit, mit Hilfe eines Vermittlers (Mediators) eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen.

Voraussetzungen für einen TOA

  • Beschuldigter und Geschädigter wollen einen TOA – Freiwilligkeit ist oberstes Prinzip.
  • Der Beschuldigte gibt seine schädigende Handlung zu.
  • Der Beschuldigte ist ehrlich bereit, sich mit seinem Handeln auseinander zusetzen.

Ablauf eines TOA

In getrennten Vorgesprächen mit einem Vermittler wird geklärt, ob o.g. Voraussetzungen vorliegen und wie die Konfliktschlichtung vonstatten gehen kann.

In weiteren gemeinsamen Gesprächen suchen die Betroffenen eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel und gewinnbringend ist.

Darüber treffen Geschädigte und Beschuldigte dann eine Vereinbarung. Auf diese Weise können Geschädigte und Täter mit einem Handschlag einen Schlussstrich unter den Vorfall ziehen, ohne dass es zu einem Strafverfahren kommen muss.

Vorteile eines TOA

Geschädigte können durch eine außergerichtliche Konfliktschlichtung Wiedergutmachung, z.B. in Form von Schmerzensgeld erhalten, reden, fragen, Ärger loswerden, Energie und Kosten für langwierige Gerichtsverfahren sparen. Außerdem müssen Geschädigte nicht in der passiven Zeugenrolle verharren, sondern können den Verlauf und die Inhalte des Verfahrens aktiv mitbestimmen.

Ihre Bedürfnisse werden erst genommen und eine zeitnahe Lösung wird fokussiert.

Beschuldigte können im Rahmen der außergerichtlichen Konfliktschlichtung reinen Tisch machen, die Verantwortung für die Straftat übernehmen, Wiedergutmachung leisten und gegebenenfalls Strafmilderung erhalten.

Auch Sie können den Prozess aktiv mitbestimmen und haben die Chance sich von der eigenen Tat zu distanzieren und sofort einen konstruktiven Beitrag zur Lösung einzubringen.

Insgesamt bedeutet die Mediation im Strafrecht ein konstruktives Umgehen mit Straftaten und eine gute Ergänzung zur bestehenden Strafrechtspraxis.

Gespräche im Rahmen des TOA tragen in der Regel zur Deeskalation bei, wecken Verständnis für die andere Seite und stellen ein Lernfeld für ein anderes Umgehen in weiteren Konfliktsituationen dar.

Ansprechpartner:

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Carsten Spindler

Tel: 02522 – 83434720
Mobil: 0175 – 4348184
Fax: 02581 – 9410119
E-Mail: spindler@skm-warendorf.de

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Gaby Kassner

Tel: 02581 – 9410124
Fax: 02581 – 9410119
E-Mail: kassner@skm-warendorf.de